– Verspätungen ab 15 Minuten können zur Absage des Termins seitens des Saloninhabers führen, falls dadurch nachfolgende Termine verschoben werden müssten.
– Terminabsagen vom Hundebesitzer haben mindestens 6 Std. vor dem Termin zu erfolgen, so dass dieser wieder vergeben werden kann.
Ansonsten behält sich der Saloninhaber vor, eine Ausfallsentschädigung von € 25.- zu verrechnen.
– Nach dem 2. versetzten Termin, wird kein weiterer mehr vergeben.
– Für Verletzungen die auf Grund starker Verfilzung passieren, ist der Saloninhaber nicht haftbar zu machen.
– Tiere sind vom Besitzer zum vereinbarten Termin abzuholen. Das Tier wird nicht, an mir unbekannte Personen, abgegeben!
Preise und Bezahlung
– Die Preisgestaltung ergibt sich aus dem Gesamtaufwand und ist nicht ausschließlich von der Rasse abhängig.
– Das Tier ist sofort und bis zu einem Zeitraum von 3 Tagen auf Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht mehr anerkannt werden.
– Die vom Tier oder seinem Halter gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne des Datenschutzes verwendet.